Abholung und Zahlung
Abholadresse
Abholung nach Terminabsprache. Wir melden uns nach Eingang Ihrer Vorbestellung.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Übergaben statt. Versandkosten fallen nicht an – wir versenden kein Feuerwerk.
Lagerware liegt nach Zahlungseingang bereit (bei Barzahlung ab der Auftragsbestätigung), Artikel mit Lieferzeit spätestens 3 Wochen nach Zahlungseingang, in der Regel nach ca. 1–2 Wochen. Sobald Ihre Bestellung bereitliegt, geben wir Ihnen Bescheid.
Zahlungsarten
Überweisung (Vorkasse)
Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung; die Bankverbindung steht darin.
Bitte geben Sie Ihre Bestellnummer als Verwendungszweck an.
Barzahlung bei Abholung – nur an den Verkaufstagen
Bestellungen, die Sie an den Verkaufstagen vor Silvester (29.–31.12.2026) aufgeben, können Sie auch bar bei der Abholung bezahlen. Sonst ist nur Überweisung möglich.
F2-Feuerwerk (Silvester)
Abgabefenster
F2-Feuerwerk (Kleinfeuerwerk) darf gemäß § 22 der 1. Sprengverordnung nur in folgendem Zeitfenster an Privatpersonen abgegeben werden:
29.–31.12.2026
Regulär 29.–31. Dezember; fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt die Abgabe am 28. Dezember. An Sonntagen findet keine Abgabe statt (Ladenschlussgesetz).
Ganzjährig mit Gewerbenachweis, Erlaubnis oder Genehmigung
Das Abgabefenster gilt nicht, wenn Sie eine der folgenden Berechtigungen besitzen. Dann können Sie F2-Feuerwerk das ganze Jahr bei uns kaufen und abholen, zum Beispiel für eine Hochzeit, einen Geburtstag oder eine Firmenfeier:
- Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (in Bayern in der Regel Ihre Gemeinde) nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV – bitte mindestens vier Wochen vorher beantragen (Antrag im BayernPortal)
- Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes
- Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
- Gewerbenachweis (z. B. Ihre Gewerbeanmeldung), wenn Sie das Feuerwerk für Ihren Gewerbebetrieb kaufen – etwa zum Weiterverkauf. Freie Berufe (z. B. Arztpraxen, Kanzleien) und Vereine sind kein Gewerbe. Abbrennen dürfen Sie F2-Feuerwerk auch dann nur am 31. Dezember und 1. Januar oder mit Genehmigung; wer Feuerwerk gewerblich weitergibt oder damit umgeht, hat eigene Pflichten nach dem Sprengstoffgesetz (z. B. die Anzeige nach § 14 SprengG).
Wählen Sie dafür an der Kasse „Mit Nachweis“ und geben Sie Art, Nummer und ausstellende Stelle des Nachweises an; den Abholtermin stimmen wir dann mit Ihnen ab. Bitte bringen Sie das Dokument zur Abholung im Original mit.
Altersnachweis
Bei der Abholung prüfen wir einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit Geburtsdatum (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Feuerwerk geben wir nur an volljährige Personen ab.
Widerruf und Gewährleistung
Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen – online, per E-Mail oder per Brief. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
Fragen?
Für Fragen zu Ihrer Bestellung oder zur Abholung kontaktieren Sie uns gerne:
Lukas Keck
+49 160 98190012
lukas@keck-feuerwerk.de