Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union haben Sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die folgende harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union fasst Ihre Rechte zusammen.

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird; Abhilfe: kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

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Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Wie Sie einen Mangel bei uns geltend machen, steht in unseren AGB (§ 9 Gewährleistung).